Verkehrsauffassung und -übung im Rahmen einer ganzheitlichen Auslegung zu würdigen (BGE 131 III 280 E. 3.1; HARTMANN, Zürcher Kommentar, 4. Aufl. 2014, N. 370 ff. zu Art. 18 OR). 1.3. 1.3.1. Die Parteien haben am 31. Januar 2020 einen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen. Verwendet wurde dabei eine Vorlage von GastroSuisse, welche diverse Platzhalter zum Ausfüllen und Optionen zum Ankreuzen aufweist. Unter dem Titel «2. Vertragsdauer» wurde Option b angekreuzt, welche wie folgt lautet: «Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Er dauert bis am _________, ist aber während der Vertragsdauer gemäss Ziff. 3 und Ziff. 4 kündbar.»