2.5. Mit Urteil vom 20. Februar 2023 erkannte das Bezirksgericht Baden, Arbeitsgericht: 1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin folgende Beträge zu bezahlen: - Fr. 18'293.75 netto - Fr. 2'437.45 - Fr. 1'105.60 jeweils nebst Zins von 5 % seit dem 19. Oktober 2020. 2. [Arbeitszeugnis] 3. [Personaldossier] 4. [Art. 292 StGB] 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. -4- 6. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.