2.2. Mit Klageantwort vom 7. Oktober 2021 beantragte die Beklagte: 1. Es sei festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis rechtens beendet wurde. 2. Sämtliche Forderungen abzuweisen sind. 2. [Arbeitszeugnis] -3- 3. [Personaldossier] 4. Meine Aufwendungen seien mir mit Fr. 4'500.00 zu entschädigen. 5. Die Gebühren für den Wirtefernkurs (Fr. 2430.00) sind zurückzuzahlen und der Kurs ist von Frau Bizzozero freizugeben, damit er verwendet werden kann. 6. Alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin.