1.2. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 1'105.60 zuzüglich Zins von 5% seit dem 19. Oktober 2020 zu bezahlen. 1.3. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 7'053.10 zuzüglich Zins von 5% seit dem 19. Oktober 2020 zu bezahlen. 2. [Arbeitszeugnis] 3. [Personaldossier] 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. Nachklagevorbehalt: Die Geltendmachung von Forderungen aus Arbeitsvertrag zwischen dem 1. Juli 2020 bis 31. März 2022 (Entschädigung für hypothetischen Lohn, etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.