Zur strittigen Frage, ob die Parteien eine Probezeit von drei Monaten vereinbart hätten, führt die Klägerin aus, zwar hätten die Parteien schriftlich keine Probezeit vereinbart. Sie seien sich jedoch einig darüber gewesen, dass die Probezeit für das gegenseitige Kennenlernen und das Ausloten der weiteren Zusammenarbeit drei Monate dauern solle. Dies ergebe sich daraus, dass die Parteien bis zum Dezember 2020 einen tieferen Lohn vereinbart hätten, der sich nach Ablauf der Probezeit um rund einen Drittel erhöht hätte. Es sei ausser Frage gestanden, dass die Anstellung des Beklagten bei der Klägerin nur von kurzer Dauer sein und unter anderem dem -7-