Insbesondere der tiefere Lohn für die ersten drei Monate spreche nicht für die Vereinbarung einer Probezeit, sondern sei Ausdruck der konkreten Lohnverhandlungen der Parteien. Für den Beklagten habe es überhaupt keine Anhaltspunkte gegeben, aufgrund derer er von einer Probezeit von drei Monaten hätte ausgehen müssen (angefochtener Entscheid E. 6.6).