Entsprechend habe es in seinem Interesse gelegen, bis mindestens Ende Dezember 2021 einen Lohn zu erhalten. Dies spreche gegen eine Probezeit. Ein eigentliches Probezeitgespräch sei nach etwas mehr als zwei Monaten nicht in Aussicht gestellt worden (angefochtener Entscheid E. 6.5). Ein übereinstimmender, tatsächlicher Konsens über eine dreimonatige Probezeit sei nach Würdigung aller Umstände nicht feststellbar. Eine solche Probezeit könne auch nicht durch Auslegung nach dem Vertrauensprinzip festgestellt werden. Insbesondere der tiefere Lohn für die ersten drei Monate spreche nicht für die Vereinbarung einer Probezeit, sondern sei Ausdruck der konkreten Lohnverhandlungen der Parteien.