Dritteinkommen erzielt habe, weshalb er Anspruch auf den vollen Lohn habe (angefochtener Entscheid E. 8.3). Demnach bestehe die Forderung, für die provisorische Rechtsöffnung erteilt worden sei, vollumfänglich, womit die Aberkennungsklage abzuweisen sei (angefochtener Entscheid E. 9.2).