3. 3.1. Die Vorinstanz erwog, die Parteien hätten am 11. September 2020 eine als "Conferma del posto di lavoro come CEO" betitelte Vereinbarung unterschrieben (Klagebeilage 4). Der Beklagte habe seine Tätigkeit für die Klägerin am 1. Oktober 2020 begonnen. Seine Aufgaben hätten im Aufbau, in der Entwicklung und in der Leitung des zu gründenden Unternehmens gelegen. Am 23. Dezember 2020 habe die Klägerin dem Beklagten gekündigt und ihn per sofort freigestellt (angefochtener Entscheid E. 2).