2.3. Am 14. Juni 2022 fand vor dem Bezirksgericht Aarau, Arbeitsgericht, die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Parteien mündlich ihre Replik und Duplik vortrugen, in denen sie an ihren bisherigen Begehren festhielten, und anschliessend befragt wurden. -3- 2.4. Mit Entscheid vom 21. Juni 2022 (act. 102), der in seiner motivierten Fassung wohl versehentlich (vgl. act. 111) auf den 22. Januar 2022 datiert wurde (act. 107 und 129) erkannte das Bezirksgericht Aarau, Arbeitsgericht, wie folgt: " 1. Die Klage vom 24. September 2021 wird abgewiesen.