3. 3.1. Am 28. August 2023 erstattete die Beklagte eine Eingabe an das Obergericht, aus welcher sich der verlangte Ausstand entnehmen liess. Infolgedessen eröffnete das Obergericht das vorliegende Ausstandsverfahren. 3.2. Mit Verfügung vom 18. September 2023 stellte die obergerichtliche Instruktionsrichterin dem Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Q._____ das Ausstandsgesuch der Beklagten vom 24. Mai 2023 sowie -3- dessen Ergänzung vom 28. August 2023 zur Stellungnahme zu. Die Ergänzung vom 28. August 2023 wurde zudem den Klägern zur Stellungnahme zugestellt.