2. Am Kostenvorschuss gemäss Verfügung vom 30.05.2023 wird festgehalten." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 15. Juli 2023 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 24. August 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte die Erteilung der aufschiebenden Wirkung sowie das Folgende: -3-