2.2. Mit Eingabe vom 6. Juni 2023 an das Bezirksgericht Bremgarten beantragte der Kläger das Folgende: " Die Verfahren von A._____ (VZ.2023.28 / dr) und C._____ (VZ.2023.26 / dr) sollen zu einem Verfahren zusammengeführt werden, da es sich um die gleiche Angelegenheit / Streitsache handelt. Der Kostenvorschuss für das Verfahren soll daher dementsprechend angepasst werden, Fr. 2570.00 total zu zahlen für beide Mieter (Fr. 1285.00 pro Mieter)." 2.3. Am 14. Juni 2023 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten: " 1. Der Antrag auf Vereinigung der Verfahren VZ.2023.26 und VZ.2023.28 wird abgewiesen.