1. A._____ (fortan: Kläger) reichte dem Bezirksgericht Bremgarten mit Eingabe vom 15. Mai 2023 eine Aberkennungsklage gegen B._____ (fortan: Beklagter) ein und stellte die folgenden Anträge: " Es sei festzustellen, dass die Forderung, für welche der beklagten Partei mit Entscheid des Einzelgerichts im summarischen Verfahren vom 11. April 2023…. provisorische Rechtsöffnung erteilt wurde, nicht besteht; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der beklagten Partei." 2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten forderte den Kläger mit Verfügung vom 30. Mai 2023 zur Leistung eines Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 2'570.00 innert zehn Tagen auf.