" 1. Der Antrag auf Vereinigung der Verfahren VZ.2023.26 und VZ.2023.28 wird abgewiesen. 2. Der Sistierungsantrag wird abgewiesen. -3- 3. Die Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses entfällt." 2.4. Mit Verfügung vom 16. Juni 2023 bewilligte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten dem Kläger die unentgeltliche Rechtspflege im Verfahren VZ.2023.26.