Zur Begründung führte er aus, die Beklagten hätten den rechtskräftigen Urteilsvorschlag weitgehend umgesetzt und auch die geforderte Expertise erstellen lassen. Diese Expertise habe nebst anderem aufgezeigt, dass das Mietobjekt massiv überbelegt sei und überbenützt werde und dass die vorherrschende Schimmel-Problematik nicht nur auf bauliche Ursachen, sondern vielmehr auch auf Fehlverhalten der Mieter zurückgeführt werden müsse. Die Beklagten hätten die im Urteilsvorschlag aufgeführten Mängel soweit möglich beheben lassen und dies mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen.