Dieser Urteilsvorschlag wurde von den Parteien akzeptiert. 2.3. Mit E-Mail vom 22. Juni 2023 ersuchten die Beklagten um sofortige Auszahlung der hinterlegten Mietzinse, nachdem sie alles erledigt hätten, wozu sie im Urteilsvorschlag angehalten worden seien, soweit dies möglich gewesen sei. 2.4. Der Präsident der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg erliess am 27. Juli 2023 die folgende "Schluss-Verfügung":