3.3 Die Beklagten werden schliesslich auch dazu verpflichtet, die im klägerischen Schreiben vom 04.10.2022 gerügten Mängel in der Küche (Kehricht- Kübel-Türe), im Bad (Türe) und im WC (Lüftung) unverzüglich fachmännisch beheben zu lassen.