3.1 Die Beklagten werden verpflichtet, nach Vorliegen der Expertise gemäss Ziff. 3 hiervor das klägerische Mietobjekt unverzüglich fachmännisch zu entfeuchten und den Schimmelbefall ebenso fachmännisch entfernen zu lassen. -3- 3.2 Die Beklagten werden verpflichtet, im klägerischen Mietobjekt die Heizung auf deren korrektes Funktionieren hin unverzüglich fachmännisch überprüfen und gegebenenfalls sich aufdrängende Schritte (Einstellungen) mitsamt Instruktionen an die Kläger zu veranlassen.