Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. A._____ als Mieter schloss am 30. März 2020 mit B._____ und C._____ als Vermieter einen Mietvertrag über das 5 ½-Zimmer-Einfamilienhaus an der Q-Strasse in R._____ zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 2'600.00 ab. Mietbeginn war am 1. Juli 2020. 2. 2.1. Am 27. Oktober 2022 stellte A._____ bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg ein Schlichtungsgesuch gegen B._____ und C._____, mit welchem er die Beseitigung von Mängeln am Mietobjekt, eine Mietzinsherabsetzung und den Ersatz von Reparaturkosten geltend machte sowie die Nebenkostenabrechnung beanstandete.