1.2. Am 20. Dezember 2022 fand die Schlichtungsverhandlung statt, anlässlich derer der Beklagte das Gericht ermächtigte, Auskünfte über ausstehende Zahlungen bei der C._____ Ausgleichskasse einzuholen. Am 26. Januar 2023, 1. März 2023 sowie 2. Mai 2023 teilte C._____ dem Gericht die aktuellen Ausstände der Ausgleichs- und Pensionskasse mit. 1.3. Mit Entscheid vom 25. Mai 2023 erkannte der Präsident des Arbeitsgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg: " 1. Auf das Schlichtungsgesuch wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Die Parteikosten sind wettgeschlagen."