Die Verfügung der Friedensrichterin Kreis XIV vom 16. Juni 2023 nimmt keinerlei Bezug auf die Verfügung vom 12. Juni 2023, mit welcher dieselbe Instanz das Verfahren bereits erledigt hatte. Demzufolge handelt es sich bei der Verfügung vom 16. Juni 2023 nicht etwa um einen Berichtigungs- oder Erläuterungsentscheid, sondern vielmehr um einen im Nachgang zur Verfügung vom 12. Juni 2023 neu ergangenen Endentscheid, zu dessen Erlass das Friedensrichteramt Kreis XIV funktionell nicht mehr zuständig war.