4. 4.1. Am 16. Juni 2023 erliess die Friedensrichterin Kreis XIV erneut eine Abschreibungsverfügung, wobei sie diese mit dem Rückzug des Schlichtungsgesuchs begründete, das Dispositiv im Wesentlichen aber gleich wie in der Verfügung vom 12. Juni 2023 abfasste (Beilage 4 zur Eingabe der Klägerin vom 29. Juni 2023). Die Klägerin führte in der Eingabe vom 29. Juni 2023 dazu aus, sie gehe davon aus, dass das Friedensrichteramt Kreis XIV aufgrund des mit der Beschwerdeeinreichung verbundenen Devolutiveffekts gar nicht mehr zur Korrektur der angefochtenen Verfügung legitimiert gewesen sei.