" Das Verfahren wird infolge Rückzugs des Schlichtungsgesuches, unter Vorbehalt der Wiedereinbringung, als erledigt abgeschrieben." -3- 3. 3.1. Gegen die Verfügung der Friedensrichterin Kreis XIV vom 12. Juni 2023 erhob die Klägerin am 16. Juni 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: