2.2. Mit Eingabe vom 13. Juni 2023 stellte die Klägerin beim Friedensrichteramt Kreis XIV ein Gesuch um Berichtigung und/oder Erläuterung der Verfügung vom 12. Juni 2023. Sie begründete dies damit, dass in E. 1 dieser Verfügung versehentlich festgehalten worden sei, dass die Klägerin die Klage zurückgezogen habe, und in E. 2, dass der Klagerückzug die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiger Entscheid habe. Dies stehe im Widerspruch zum korrekten Dispositiv. Gleichentags ersuchte die Klägerin per E-Mail um Sistierung des Erläuterungs- bzw. Berichtigungsverfahrens bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens. 2.3. Am 16. Juni 2023 verfügte die Friedensrichterin Kreis XIV: