3. 3.1. Gegen diesen ihm am 19. Mai 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 14. Juni 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau wie folgt Beschwerde: " 1. Es sei der Entscheid vom 09. Mai 2023 der Bezirksgericht Rheinfelden auf zu heben und an das Bezirksgericht Rheinfelden ein Verhandlung durch zuführen. 2. Wieso hat das Bezirksgericht Rheinfelden kein Verhandlung durch geführt trozt mein Antrag? 3. Antrag auf Überprüfung der Forderung auf Wirkung gemäss mein Verjährungseinrede, weil die Forderung sei Verjärt gemäss Schweizer Recht.