alles sei immer über die Verwaltung geregelt worden, auch vor den Gerichten. Bei der Schlichtungsbehörde habe er nur die Verwaltung eingeklagt, alles andere sei von der Schlichtungsbehörde "eingebaut" worden. Wenn nun die Eigentümerschaft zusätzlich hätte eingeklagt werden müssen, hätte ihm das von der Schlichtungsbehörde mitgeteilt werden müssen. Die Schlichtungsbehörde habe seine Klage entgegengenommen, auch wenn er nur die Verwaltung als Beklagte angegeben habe.