2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau entschied am 22. Dezember 2022: " 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 100.00, werden dem Kläger auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 6. Januar 2023 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 20. Januar 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " Der Entscheid des Bezirksgerichtes vom 22. Dez. 2022 sei vollständig aufzuheben.