2. 2.1. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2022 reichte A. beim Bezirksgericht Aarau eine Klage gegen die Liegenschaftsverwaltung B. AG ein, mit welcher er diverse Mängel an der Liegenschaft rügte und beantragte: " Es sei zu klären ob es Baurechtlich und Mietrechtlich zulässig ist, Keller so zu bauen, dass jedermann von der Strasse her ohne Schlüssel bis zu der Türe der einzelnen Abteile vordringen kann. Die Miete sei den allgemeinen Zuständen der ganzen Liegenschaft anzupassen. Die Kellerfeuchtig sei angemessen zu sanieren. Das Dach vom Treppenhaus sei angemessen zu sanieren.