Darüber hinaus stellte die Beklagte folgende Verfahrensanträge: " 1. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und dem Bezirksgericht Zofingen anzuordnen, das Verfahren VZ.2023.32 bis zum formell rechtskräftigen Entscheid über die Beschwerde zu sistieren. 2. Es sei der Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung superprovisorisch gutzuheissen, d.h. ohne vorgängige Anhörung des Beschwerdegegners." -4-