2.2 In Gutheissung von Verfahrensantrag 2 der Duplik vom 24. Mai 2023 werden die Beilagen 13 und 14 der Beklagten nicht zu den Akten genommen und an die Beklagte retourniert. […]" 3. 3.1. Gegen diese ihr am 31. Mai 2023 zugestellte Verfügung erhob die Beklagte mit Eingabe vom 12. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei Ziff. 2.1 der Verfügung des Bezirksgerichts Zofingen vom 30. Mai 2023 im Verfahren VZ.2022.32 aufzuheben.