2. 2.1. Der Kläger reichte am 1. September 2022 beim Bezirksgericht Zofingen, Arbeitsgericht, eine arbeitsrechtliche Klage betreffend Annahmeverzug gegen die Beklagte ein. 2.2. Mit Duplik vom 24. Mai 2023 stellte die Beklagte folgende Verfahrensanträge: " 1. Das Gericht habe unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB (Busse) im Widerhandlungsfalle im Sinne von Schutzmassnahmen i.S.v. Art. 156 ZPO zu verfügen, dass - Beilagen 13 und 14 dem Gericht und dem Anwalt des Klägers offen zu legen seien; - der Anwalt des Klägers den Inhalt der Beilagen 13 und 14 geheim zu halten habe und sie niemandem offenlegen dürfe.