1. Der Kläger arbeitet in einem Vollpensum für die Beklagte. In der Nacht vom 21. Mai 2021 erfolgte ein Cyberangriff mit Schadsoftware auf die Beklagte. Aufgrund dieses Angriffs stellte die Beklagte ihren Produktionsbetrieb vorübergehend ein und bat einen Teil ihrer Arbeitnehmer, mitunter auch den Kläger, während einigen Arbeitstagen nicht zur Arbeit zu kommen.