Aus allen Aufträgen der drei Gruppenunternehmen an die Klägerin seit dem 17. Dezember 2013 ergebe sich ein Gesamtumsatz von Fr. 117'548.00, womit der vereinbarte Umsatz von Fr. 150'000.00 nicht erreicht worden sei. Spätestens seit dem Jahr 2018 bestehe keine Zusammenarbeit zwischen der «L._____-Gruppe» und der Klägerin mehr. Es sei davon auszugehen, dass die Gruppenunternehmen weiterhin Aufträge zu vergeben gehabt hätten, diese jedoch nicht mehr der Klägerin zugesprochen hätten. Dieses Verhalten sei dahingehend zu werten, dass eine Zusammenarbeit seitens der Beklagten schon seit Längerem nicht mehr gewünscht sei.