1.2. In der gegen die Beklagte angestrengten Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 5. August 2021) wird für den Betrag von Fr. 10'093.00 zuzüglich 5.00 % Zins seit 18. August 2021 der Rechtsvorschlag beseitigt. Die Kosten des Zahlungsbefehls werden durch das Betreibungsamt als Betreibungskosten vom Schuldner vorab erhoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Kosten des Schlichtungsverfahrens in der Höhe von Fr. 300.00 zu bezahlen.