8.2. Von der Zusprechung einer Parteientschädigung ist gestützt auf Art. 116 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 25 Abs. 1 EG ZPO für das Verfahren vor erster Instanz wie auch für das Rechtsmittelverfahren abzusehen. Das Obergericht erkennt: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Es wird keine Gerichtsgebühr erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: […] - 22 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)