E-Mail vom 25. September 2019, Replikbeilage 3). Soweit sie die angebliche Beleidigung von Teammitgliedern betraf, ist unbestritten, dass der Kläger in ihrem Zusammenhang das Wort "Affen" verwendete (vgl. Klage, Rz. 46, act. 35), was als unangemessene Wortwahl erscheint, selbst wenn er die Mitarbeiter nach seiner Darstellung mit seinen Worten habe verteidigen wollen, indem - 19 -