Es erscheint damit wahrscheinlich, dass die Unzufriedenheit des Beklagten wegen unzureichender Kompetenzen und fehlender Entfaltungsmöglichkeiten sowie das schlechte Arbeitsverhältnis mit J._____ seinen Kündigungsentschluss begründeten. Es ist indes nicht nachweislich erstellt, dass dem Beklagten vor Stellenantritt gewisse Kompetenzen versprochen wurden, die ihm später nicht erteilt wurden. Im Weiteren ist unklar, ob dem Beklagten die Kompetenzen überhaupt zustanden, die ihm nach seinem Empfinden fehlten. Es ist ebenso denkbar, dass sich der Beklagte von seiner Funktion bei der Klägerin schlicht mehr erhofft hatte und er in seinen Erwartungen enttäuscht wurde. Gestützt auf die Aktenlage