Es sei irrelevant, ob er die Missstände gegenüber der Klägerin moniert habe, entscheidend sei nur der Kündigungsgrund. Die Vorinstanz habe sich auch nicht mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass der Beklagte nicht in Personalentscheide miteinbezogen worden sei, obwohl er Kadermitarbeiter gewesen sei. Unbeachtet geblieben sei auch, dass der Beklagte von J._____ mit ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert worden und in willkürlicher Weise verwarnt worden sei, was reine Schikane sei, und die Klägerin schon alleine deswegen die Kündigung seitens des Beklagten zu verantworten habe.