2.6. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 29. August 2022 wurden die Zeugen F._____, G._____, H._____ und I._____ sowie die Parteien (für die Klägerin J._____) befragt. 2.7. Mit Entscheid vom 29. August 2022 erkannte das Bezirksgericht Baden, Arbeitsgericht, was folgt: " 1. 1.1. Die Klage vom 22. Juli 2021 wird gutgeheissen. 1.2. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Fr. 30'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 22. März 2021 zu bezahlen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."