2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer)." 2.2. Mit Klageantwort vom 28. Oktober 2021 stellte der Beklagte folgende Anträge: " 1. Es sei die Klage vollumfänglich abzuweisen. -3- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten der Klägerin." 2.3. Mit Replik vom 18. Januar 2022 hielt die Klägerin an ihren Anträgen fest. 2.4. Mit Duplik vom 21. März 2022 hielt der Beklagte an seinen Anträgen fest. 2.5. Am 29. April 2022 reichte die Klägerin eine Novenstellungnahme zur Duplik ein und hielt an ihren bisherigen Anträgen fest.