Mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis per 30. April 2020. Der Beklagte wurde per 12. März 2020 freigestellt. Ab Frühling 2020 war der Beklagte für die C._____ AG und ab Oktober 2020 für die D._____ AG tätig. Per 20. Mai 2020 gründete der Beklagte das Einzelunternehmen E._____. 2. 2.1. Mit Klage vom 22. Juli 2021 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden, Arbeitsgericht, was folgt: " 1. Der Beklagte sei (im Sinne einer Teilklage gem. Art. 86 ZPO unter Vorbehalt des Nachklagerechts) zu verpflichten, der Klägerin CHF 30'000.00 nebst Zins zu 5% seit 22. Dezember 2020 zu bezahlen.