mit Klage vom 4. November 2015 beim Gerichtspräsidium Baden besitzesschutzrechtlich ein an die Beklagte gerichtetes Verbot verlangte, die begonnen Bauarbeiten fortzusetzen, und die Anordnung, die bereits montierten Pfosten zu entfernen. Die Klage wurde vom Gerichtspräsidium Baden mit Entscheid vom 16. November 2017 (Verfahren VZ.2015.93) zwar gutgeheissen, jedoch mit vom Bundesgericht mit Urteil vom 18. Dezember 2019 (Verfahren 5D_46/2019) geschütztem Entscheid des Obergerichts, 1. Zivilkammer, vom 11. Dezember 2018 (Verfahren ZVE.2018.44) abgewiesen, wobei die Rechtsmittelentscheide neu zwischen der Beklagten und den Klägern ergingen, die zwischen der Ausfäl-