Prozessualer Antrag: Das Berufungsverfahren sei nach Eingang der Berufungsantwort bis zum rechtskräftigen Abschluss des Aufsichtsbeschwerdeverfahrens gegen den Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten/Kläger bei der Notariatskommission des Kantons Aargau zu sistieren." -4- 2.2. Mit Berufungsantwort vom 26. Juni 2023 beantragten die Kläger die kostenfällige Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: