1.4. Anlässlich des am 14. Dezember 2022 vorgenommenen Augenscheins beider Grundstücke wurde die Parteibefragung und die Befragung des Zeugen D._____, des Rechtsvorgängers der Kläger als Eigentümer der von diesen aktuell bewohnten Grundstücks, durchgeführt. Die Parteivertreter erstatteten alsdann ihre Schlussvorträge. 1.5. Am 14. Dezember 2022 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Baden: