2. 2.1. Zur Begründung seines Ausstandsgesuchs macht der Gesuchsteller im Wesentlichen geltend, dass er am 26. Oktober 2022 gegen Gerichtspräsidentin B. Strafanzeige wegen "Missbrauch ihrer amtlichen Position und Stellung, missbräuchlicher und falscher Entscheidungen, Lügen, psychischer und emotionaler Missbrauch meines Sohnes C. und weiterer Vergehen im Sinne des Sachverhaltes der Anzeige mit widerrechtlichen Handlungen nach StGB" eingereicht habe. Aus diesem Grund könne Gerichtspräsidentin B. den anhängig gemachten Forderungsprozess nicht neutral beurteilen.