3. 3.1. Mit Eingabe vom 18. Mai 2023 (Postaufgabe am 19. Mai 2023) gelangte der Gesuchsteller mit einem Ausstandsgesuch an das Obergericht des Kantons Aargau und beantragte: " 1. Ich bitte die Richterin wechseln. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates." 3.2. Mit Verfügung vom 24. Mai 2023 stellte er Instruktionsrichter das Ausstandsgesuch Gerichtspräsidentin B. zur Erstattung einer Vernehmlassung zu. 3.3. Gerichtspräsidentin B. liess sich innert Frist nicht vernehmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: