2. Der Beklagte sei zu verpflichten, eine Erklärung zu schreiben, aus welchen Gründen schrie das Schulpersonal den Kläger von seinem Sohn C. immer wieder an, dass der Kläger nicht in der Schule sein sollte. 3. Der Beklagte sei zu verpflichten die verschleierten Beweise wiederherstellen und zwar der Brief, den C. mit seiner Lehrerin Frau G. geschrieben hat.