1. 1.1. In einem vor dem Bezirksgericht Aarau durchgeführten Scheidungsverfahren und einem summarischen Verfahren betreffend Präliminar (OF.2018.92/SF.2021.24) zwischen A. (fortan: Gesuchsteller) und E. amtete Gerichtspräsidentin B. als zuständige Richterin. 1.2. Am 20. Februar 2023 reichte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Aarau Klage gegen die Stiftung "[…]" (fortan: [Stiftung]) ein und stellte folgende Anträge: " 1. Der Beklagter sei zu verpflichten, dem Kläger und seinem Sohn eine Genugtuung von Fr. 30'000.00 zu bezahlen.