1. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Klägerin 1 wird Dispositiv-Ziff. 1 des Entscheids des Bezirksgerichts (Arbeitsgericht) Rheinfelden vom 2. November 2022 wie folgt abgeändert (Änderung in Kursivschrift): 1. In teilweise Gutheissung der Klage der Klägerin 1 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin 1 folgende Beträge zu bezahlen: